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"HS Nettoeinkommen Pro"
Besondere Berechnung für den Monat Dezember 2011 |
Der Bundesrat hat am 23.9.2011 dem Steuervereinfachungsgesetz zugestimmt. Es sieht u. a. eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages (Werbungskostenpauschale) von 920 auf 1000 € rückwirkend für das Jahr 2011 vor. Da der gesamte erhöhte Pauschbetrag erst bei der Gehaltsauszahlung Dezember berücksichtigt werden soll, hat das BMF am 23.9.2011 einen Programmablaufplan für den Lohnabzug im Dezember veröffentlicht. Um den gesamten zusätzlichen Pauschbetrag von 80 € in einem Monat zu berücksichtigen, wird danach zum bisherigen Pauschbetrag von 920 € noch 80 x 12 = 960 € dazu addiert und das ganze als steuerlicher Ausgleichsbetrag tituliert. Um mit "HS Nettoeinkommen Pro" den erhöhten Pauschbetrag zu berücksichtigen muss man die zusätzlichen 80 € als zusätzlichen Monatsfreibetrag eingeben oder bereits einen eingetragenen Freibetrag um 80 € erhöhen. Im Dezember wird dadurch dann 12 x 80 = 960 € als Jahresfreibetrag (ggfls. zusätzlich zum Freibetrag auf der LStKarte) zusätzlich berücksichtigt. Hier geben Sie den Monatsfreibetrag von 80 € ein: ![]() Sollte diese Ansicht nicht aktiv sein, dann können Sie sie über das Menü "Ansicht/Programmoberfläche/erweitert" einstellen: ![]() Nach einem Klick auf das kleine gelbe Feld für den Freibetrag, alternativ über das Menü "Einstellungen/eingetragener Freibetrag" erscheint folgender Eingabedialog, in den Sie 80 eintragen oder einen vorhandenen Wert um 80 erhöhen: ![]() Die Berechnung erfolgt dann nur für den Monat Dezember 2011: ![]() ACHTUNG:
Als Ausgangsmonat für Vergleichsberechnungen Vorher/Nachher oder eine
Staffelberechnung ist der Monat Dezember ungeeignet, weil der oben
beschriebene Effekt einmalig nur für diesen einen Monat gilt!
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![]() hentrich@nettoeinkommen.de Letzte Änderung am 26.11.2011 |