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"HS Nettoeinkommen Pro" (analog bei "HS BAV Verdienstanalyse" und "HS SachLohn")
Lohnsteuerberechnung ab April 2024 |
Mit Gültigkeit ab April 2024 hat das Bundesfinanzministerium eine neue Berechnung der Lohnsteuer festgelegt. Es ist nunmehr der geminderte Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung bei zwei oder mehr Kindern unter 25 Jahren auch bei der Berechnung der Vorsorgepauschale zu berücksichtigen. Da dadurch die steuerfreie Vorsorgepauschale sinkt, steigt im Gegenzu geringfügig die Lohnsteuer. Dies ist schlüssig, da bei einem verringerten steuerfreien Betrag, die Bemessungsgröße für die Lohnsteuer erhöht ist. Da dies in der im November verabschiedeten Fassung der Berechnungsvorschrift noch nicht enthalten war, ist nun auch eine neue Programmversion vonnöten. Hier sehen Sie die beispielhafte Auswirkung: Berechnung im März 2024
![]() Analoge Berechnung im April 2024 ![]() |
![]() hentrich@nettoeinkommen.de Letzte Änderung am 20.03.2024 |