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"HS Nettoeinkommen Pro"
Lohnsteuersenkung Mitte 2022 rückwirkend zum Jahresanfang

Der Gesetzgeber hat im Juni 2022 beschlossen, die Lohnsteuer etwas zu senken. Dazu wurden der Grundfreibetrag und die Werbekostenpauschale erhöht, und zwar rückwirkend zum 1.1.2022. Erstmalig war die neue Lohnsteuerberechnung für den Monat Juni 2022 anzuwenden.

Da die Änderung rückwirkend gilt, sind auch die Monate Januar bis Mai betroffen. Für diese Monate sind die gesenkten Lohnsteuern kumuliert im Monat Juni oder Juli durch den Arbeitgeber zu erstatten.

ACHTUNG: Das Programm berechnet ab der Version 30.11 in den Monaten Januar 2022 bis Mai 2022 nach den alten Vorschriften, um damalige Berechnungen nachbilden zu können. Erst ab Berechnungsmonat Juni 2022 wird nach den neuen Vorschriften gerechnet! Wenn im Juni oder Juli Nachzahlungen als sonstiger Nettobezug durchzuführen sind, ist die Lohnsteuerdifferenz manuell zu ermitteln und nachzuzahlen.

Abrechnungsbeispiel Mai 2022

Abrechnungsbeispiel Juni 2022

Eintrag für die Nachberechnung Juni 2022



hentrich@nettoeinkommen.de

Letzte Änderung am 14.06.2022